LOS GEHT’S MUDDY ANGELS

Wichtig, vor der ersten Gute-Laune-Aufgabe:

     

Stell bitte JETZT sicher, dass du mit deinem Team über den Facebook Messenger/WhatsApp (oder App deiner Wahl) verbunden bist!

TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DIE NEVER GIVE UP EDITION

(1) Ich bin körperlich in der Lage, an der NGU teilzunehmen und ich habe keine Kenntnis oder Vermutung eines Umstandes, der meine Sicherheit oder Gesundheit durch die Teilnahme an der NGU in Frage stellt oder die Sicherheit und Gesundheit anderer Menschen gefährdet.

(2) Ich habe keinen Husten, kein Fieber und leide nicht unter Geschmacklosigkeit.

(3) Ich verfüge über eine gültige Krankenversicherung, die die Behandlungskosten, die aus der NGU resultieren, übernimmt. Mir ist bewusst, dass ich die NGU zu meinem eigenen Schutz und zum Schutz anderer abbrechen kann. Die Teilnahme an NGU Events erfolgt freiwillig.

(4) Ich werde während der NGU einen respektvollen und auf Sicherheit bedachten Umgang mit den anderen Personen pflegen.

(5) Mir ist bewusst, dass es im Rahmen der NGU zu Beschädigung und Zerstörung der genutzten Gegenstände kommen kann, dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich für die verwendeten Smartphones, Computer und Gegenstände in der Wohnung.

(6) Bilder, Tonaufnahmen und Videos, die mich teilweise oder ganz während und im Umfeld von NGU Events zeigen, dürfen mit und ohne Nennung meiner persönlichen Daten durch die XLETIX GmbH im Internet, Radio, Fernsehen, DVDs, Büchern etc. in einem Sport- oder Lifestyle-Kontext veröffentlicht werden, unabhängig davon, ob ein Verweis auf die XLETIX GmbH erfolgt oder nicht. Einer gesonderten Vergütung für diese Nutzung erfordert es nicht.

(1) Achten Sie während des Laufs bitte auf Ihre Umgebung und laufen Sie sicher. Nachfolgende Regelungen gelten sowohl für die NGU Teilnehmer, als auch für alle Personen, die in sich im Verbund mit der NGU befinden. Sie werden sich während der NGU an das geltende Recht, geltender Auflagen oder Bestimmungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Hausfriedensbruch) oder der Gemeinschaftsleitlinien halten, und Sie werden andere Personen nicht ermutigen oder ihnen ermöglichen, gegen geltendes Recht oder die Gemeinschaftsleitlinien zu verstoßen. Ohne das oben Genannte einzuschränken, werden Sie in Zusammenhang mit der Teilnahme an der NGU andere Menschen nicht angreifen oder ihnen drohen, keinen Privatbesitz oder öffentlichen Besitz, der für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist, ohne Genehmigung betreten, sich nicht als eine andere Person ausgeben oder Ihre Verbindung, Ihren Titel oder Ihre Befugnis nicht falsch darstellen und sich nicht anderweitig an einer Aktivität beteiligen, die in Verletzungen, Todesfällen, in Sachschäden und/oder Haftungsansprüchen jeglicher Art resultieren könnten. Ferner werden Sie sich zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung an die Straßenverkehrsordnung halten. Sie sollten während der NGU Teilnahme nicht Rad fahren, ein Auto steuern, oder irgendetwas anderes tun, was Ihre volle Aufmerksamkeit verlangt.

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass bedingt durch den individuellen Streckenverlauf eine medizinische Versorgung nicht vom Veranstalter gestellt werden kann und auftretende medizinische Probleme dadurch einen schwereren Verlauf nehmen können. Im Notfall bittet der Teilnehmer vor Ort um Hilfe oder wendet sich an die örtliche Notfallrufnummer.

(2) Haftungsbeschränkung
Die XLETIX GmbH haftet nur für Sach- und Vermögensschäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragshauptpflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. Für Fälle von fahrlässig und nicht grob fahrlässig bedingten Personenschäden haftet die XLETIX GmbH maximal bis zur Höhe der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. In Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit erstreckt sich die Haftung nicht auf unvorhersehbare und atypische Folgeschäden. Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der Veranstalter wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen. Die Informationen auf den XLETIX Webseiten werden mit großer Sorgfalt eingepflegt, dennoch kann es hier zu technischen oder persönlichen Fehlern kommen. Die auf den XLETIX Webseiten bereitgestellten Informationen, insbesondere hinsichtlich Terminen, Standorten und Inhalten der Events erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit, sämtliche daraus erwachsenen Forderungen werden ausgeschlossen.

(1) Mindestalter & andere persönliche Daten
Um aktiv teilnehmen zu dürfen, muss der Teilnehmer das in der Veranstaltungsbeschreibung angegebene Mindestalter zum Veranstaltungstermin erreicht haben. Gibt ein Teilnehmer ein falsches Alter an, unabhängig davon, ob eine Umgehung des Mindestalters damit bezweckt ist oder nicht, ist die XLETIX GmbH berechtigt, ihn von der Veranstaltung auszuschließen. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer sein Ticket nicht selbst gebucht hat, auch in den Fällen, in denen er die falsche Altersangabe nicht zu vertreten hat. Forderungen der XLETIX GmbH, die aus dem Erwerb eines Tickets resultieren, bleiben von einem Ausschluss aufgrund falscher Altersangaben unberührt. Falsche oder unvollständige sonstige Angaben zur Person können nach Ermessen des Veranstalters oder von ihm damit beauftragten Personen nach Ermessen der Schwere der Falschangaben, unabhängig, ob der Teilnehmer oder ein Dritter diese Falschangaben zu vertreten hat, zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

(2) Weisungsbefugnis und Kommunikation von Verhaltensregeln
Vor und während der Veranstaltung ist es dem Veranstalter und von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen gestattet, für die Teilnehmer und Zuschauer bindende Verhaltensregeln festzulegen und zu kommunizieren, die den ordnungsgemäßen und für alle Beteiligten sicheren Ablauf der Veranstaltung sicherstellen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Hierzu gehören insbesondere die aktuell im jeweiligen Bundesland geltenden Verhaltensregeln zur COVID-19 Bekämpfung. Zuwiderhandlungen, die den Ablauf der Veranstaltung oder die Sicherheit von Teilnehmern oder anderen Personen oder Gegenständen gefährden, können zur Disqualifizierung oder zum Ausschluss von Teilnehmern und Zuschauern führen. Die aus einer Zuwiderhandlung resultierende Sanktion wird vom Veranstalter oder von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen vor Ort nach persönlichem Ermessen unter Abwägung der Situation, der Natur des Verstoßes und der Einsichtigkeit des Teilnehmers getroffen. Teilnehmer und Zuschauer sind verpflichtet, über die vom Veranstalter direkt kommunizierten Verhaltensweisen hinaus, jederzeit einen angemessenen und respektvollen Umgang untereinander, dem Personal des Veranstalters sowie etwaiger weiterer Personen, Anlagen und Einrichtungen gegenüber zu üben. Insbesondere verpflichten sich Zuschauer und Teilnehmer, ihre Notdurft nur innerhalb öffentlich ausgewiesenen Bereichen oder in der eigenen Wohnung zu verrichten und weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss an der Veranstaltung teilzunehmen. Eine Zuwiderhandlung kann nach freiem Ermessen des Veranstalters oder der von ihm dazu berechtigen Personen mit dem Ausschluss von der Veranstaltung sanktioniert werden, auch wenn dies vorher nicht explizit außerhalb dieser Teilnahmebedingung kommuniziert wurde.

(3) Ausschluss aus medizinischem Grund
Der Teilnehmer bestätigt, sich in einem guten gesundheitlichen Zustand zu befinden. Insbesondere, dass keines der folgenden Symptome vorliegen: Husten, Fieber, Geschmacklosigkeit. Sollte eines der oben genannten Symptome vorliegen, verpflichtet sicher der Teilnehmer, im Interesse der Corona Bekämpfung nicht an der NGU teilzunehmen.

(4) Tiere & Fahrzeuge
Die Veranstaltung findet im öffentlichen Raum statt. Dabei sind andere Menschen, Tiere und Fahrzeuge besonders zu beachten. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den aktuell geltenden Mindestabstand immer einzuhalten und sich während der gesamten Veranstaltung immer die Verkehrsregeln zu beachten, insbesondere Rücksicht auf den Verkehr zu nehmen, Ampeln und andere Überwege zu beachten, und sich anderen Menschen und Objekten im öffentlichen Raum respektvoll gegenüber zu verhalten.

(5) Werbung
Aktive und passive Werbung, bspw. In Form von Bannern, Werbezetteln, für diesen Zweck gefertigten Kleidungsstücken, Rufen, Gesängen oder „Guerilla-Aktionen“ ist Teilnehmern und Zuschauern nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter gestattet, eine Zuwiderhandlung kann nach Ermessen des Veranstalters oder mit dieser Aufgabe betrauter Mitarbeiter zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Etwaige daraus entstehende Forderungen, insbesondere wettbewerbsrechtlicher Natur behält sich der Veranstalter vor. Gleiches gilt für die Änderung, Verunstaltung oder sonstige Manipulation von durch die XLETIX GmbH genehmigter oder selbst angebrachter Werbung, insbesondere für Werbebotschaften auf den Trikots bzw. Startnummern der Teilnehmer oder Markenzeichen.

(1) Die Anmeldung erfolgt online über ein entsprechendes Formular. Anmeldungen per Telefax oder sonstige Anmeldungen per Email werden nicht angenommen. Die Anmeldung (Angebot) wird erst wirksam durch die Anmeldebestätigung (Angebotsannahme) durch den Veranstalter.

(2) Die Teilnehmertickets sind personengebunden, ein Umschreiben auf Dritte erfordert die Genehmigung durch den Veranstalter und erfolgt im Einzelfall gegen Zahlung einer Gebühr, ein Anspruch auf Übertragung besteht nicht.

(3) Eine Rückzahlung des Ticketpreises (einschließlich optionaler Produktkäufe, Zuschauertickets, Bustickets und Übernachtungsmöglichkeiten) bei Nichtteilnahme ist regelmäßig ausgeschlossen, auch wenn diese vorher angezeigt wurde.

(4) Fällt eine Veranstaltung ersatzlos aus, ist der Veranstalter zur Rückzahlung des Ticketpreises verpflichtet. In Fällen von höherer Gewalt (z.B. Wetter), behördlichen Anordnungen bzw. Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen und die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer beeinträchtigen könnten, obliegt es dem Veranstalter, ein geplantes Event zu verschieben, abzusagen oder abzuändern. Der Veranstalter ist dann von Rückzahlungen und etwaigen Schadenersatzpflichten ausgenommen. Ebenfalls behält sich der Veranstalter vor, eine Veranstaltung aufgrund von nicht ausreichendem Verkauf von Teilnehmertickets abzusagen. Der Veranstalter verpflichtet sich, dies bis drei Monate vor der Veranstaltung dem Teilnehmer bekanntzugeben. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadensersatz anderweitiger Ansprüche seitens des Teilnehmers.

(5) Die zugeteilten Ticketnummern sind personengebunden und dürfen vor oder während der Veranstaltung nicht ohne ausdrückliche Genehmigung mit anderen Teilnehmern getauscht werden.

(6) Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht. Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, soweit die XLETIX GmbH Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß II. 1. durch die XLETIX GmbH bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

(1) Veranstalter der Never Give Up Sportveranstaltungen, nachfolgend NGU genannt, ist die XLETIX GmbH, Wrangelstr. 100, 10997 Berlin (AG Berlin Charlottenburg; Handelsregister-Nr. HRB 152510B), nachfolgend XLETIX genannt.

(2) Diese Teilnahmevereinbarung bildet die Grundlage für die Teilnahme an NGU Veranstaltungen und die Nutzung der NGU Pakete und Event-Webseite.

(3) Sämtliche rechtswirksamen Erklärungen eines Teilnehmers erfordern der Textform (Email, Brief, Fax) und sind direkt an die XLETIX GmbH zu richten.

(4) Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar erweisen, bleiben die übrigen Vertragsbedingungen und die Wirksamkeit der Vereinbarung hiervon unberührt.

(5) Änderungsvorbehalt
Dem Veranstalter ist es gestattet, die Teilnahmebedingungen einseitig auch nach Bestätigung zu modifizieren und anzupassen, wenn Zuschauer und Teilnehmer dadurch nicht wider „Treu und Glauben“ benachteiligt werden und eine Änderung notwendig erscheint. Gründe, die eine Änderung notwendig erscheinen lassen, sind vor allem Erfahrungswerte durch Veranstaltungen, die in Zukunft einen sichereren und geordneten Ablauf der Veranstaltung sicherstellen. Entsprechende Änderungen werden über die Website der XLETIX GmbH (www.xletix.de) oder per E-Mail öffentlich gemacht.

(6) Rechtsauschluss & Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen internationalen Privatrechts. Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland. Stand: April 2020

Hiermit bestätige ich:

Ich habe die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiere sie.

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